Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?
Am Wochenende ist Sturm Emma durchs Land gezogen. Es sind zum Glück keine Personenschäden zu beklagen, aber anscheinend doch einige Sachschäden.
Doch ab wann zahlt eine Versicherung überhaupt diese Schäden?
Grundsätzlich zahlen Gebäudeversicherungen, Hausratversicherungen und Kaskoversicherungen erst bei Sturm, und dieser fängt für die Versicherungen erst ab Windstärke 8 an. Dann muss der Versicherer für Schäden wie abgedeckte Dächer und Schäden durch umgestürzte Bäume aufkommen. Dies gilt ebenso für Folgeschäden, wie zum Beispiel durch Regen verursacht, der durch ein durch den Sturm zerbrochenes Fenster eintritt und Teppiche und Tapeten zerstört.
Auskunft, ob der Sturm in Ihrer Region die Winstärke 8 erreicht hat und somit die Versicherung für die Schäden aufkommen muss, erteilt ihre örtliche Wetterstation.
Generell sollten Sie den Schaden der Versicherung sofort melden und natürlich ausreichend dokumentieren. Fotografieren sie wenn möglich die Schäden und behalten Sie die defekten Gegenstände, bis die Regulierung abgeschlossen ist, denn auch bei beschädigten Gegenständen für die keine Belege mehr vorhanden sind, bekommen sie oft zumindest soviel von ihrer Versicherung erstattet, wie gleichwertiger Ersatz kosten würde.
Achten Sie auch bitte darauf, dass unnötige Folgeschäden vermieden werden. Dichten Sie z.B. kaputte Fenster umgehend mit einer Folie ab um weitere Schäden zu vermeiden.
Nehem Sie auf alle Fälle die Gelegenheit zum Anlass Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, denn nach Aussagen der Meterologen erhöht sich die Anzahl und Heftigkeit der Stürme in den letzten Jahren.
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