Sozialversicherung

Im engeren Sinne beschreibt der Begriff Sozialversicherung ein öffentliches oder halböffentliches System der Zwangsversicherung. Im Gegensatz zu staatlichen Leistungen werden diese nicht aus Steuern bezahlt, sondern aus Zwangsbeiträgen zum jeweiligen Versicherungsträger, der jedoch staatlich kontrolliert wird. Träger der Sozialversicherung im engeren Sinne sind nicht staatliche Behörden selbst, sondern öffentliche oder halböffentliche Sozialversicherer.
Die Sozialversicherung bildet in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie ist eine Zwangsversicherung; d.h. für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Versicherungspflicht.
Mit dem Beginn einer Ausbildung sind Jugendliche selbst versichert. Sie zahlen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Ähnlich beliebte Artikel:
Vorteile PKV
Wer darf in die PKV?
KFZ-Versicherung
Firmenversicherung
PKV
Posted in Versicherung   

Kein Kommentar bis jetzt. Sei der Erste!

Hinterlasse einen Kommentar

 
Sozialversicherung